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Strandweg

Ablauf

Erstkontakt

Nachdem wir telefonisch einen Termin vereinbart haben, lernen wir uns im persönlichen Gespräch kennen und klären die organisatorischen Rahmenbedingungen (z.B. den Therapievertrag; die Sitzungsfrequenz etc.). Sie können Ihr Therapieanliegen vorstellen und es findet eine Besprechung des weiteren Vorgehens statt.

Probatorik

Die ersten fünf Therapiesitzungen werden auch "probatorische Sitzungen" genannt. Hier wird u.a. geprüft, ob die "Chemie" zwischen Therapeut und Patient stimmt und ob das Setting zu Ihrem Anliegen passt.

Diagnostik

Zur Diagnosestellung kommen neben dem persönlichen Gespräch auch Fragebögen (z.B. zur Biographie oder störungsspezifische Materialien) zum Einsatz.

Zielklärung

In der Probatorik sowie den ersten Therapiesitzungen findet eine ausführliche Zielklärung statt. Was soll sich durch die Therapie verändern? Woran merken Sie, dass Sie sich Ihrem Ziel annähern? Was sind Herausforderungen bei der Zielerreichung?

Antragstellung

Nach der Probatorik wird die Therapie bei der Krankenkasse sowie der Beihilfestelle beantragt. Sprechen Sie gerne auch schon vorab mit Ihrer Krankenkasse (und der Beihilfestelle) und teilen Sie dieser mit, dass Sie eine ambulante Therapie planen. Fragen Sie nach notwendigen Unterlagen für die Beantragung.

Therapiedauer

In der Regel wird zunächst eine Kurzzeittherapie beantragt. Diese umfasst bis zu 24 Sitzungen. Sollte die Sitzungsanzahl nicht ausreichen, kann die Therapie verlängert werden (Beantragung einer Langzeittherapie mit bis zu 60 Sitzungen).

Kosten

Privatversicherte und Beihilfeempfänger

Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Bitte klären Sie die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkasse vor Aufnahme einer Psychotherapie.

Die ersten fünf Sitzungen (probatorische Sitzungen) bezahlen die privaten Krankenkassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bei der Abrechnungshöhe richte ich mich nach der von der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) empfohlenen Honorarvereinbarung nach GOÄ/GOP.

Selbstzahler

Psychotherapie kann auch selbst bezahlt werden. Hierbei gilt ebenfalls die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich gerne.

Gesetzlich Versicherte

Da es sich um eine Privatpraxis handelt, kann die Behandlung nicht mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens zahlen gesetzliche Krankenkassen in Ausnahmefällen die Behandlung in einer Privatpraxis sofern Sie keinen Therapieplatz bei einem Vertragstherapeuten finden. Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich gerne.

Desert Sand Dunes
Mein Ansatz
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